Publicitas AG | Wir kennen die Medien.

AGB

1. Vertragsgegenstand
Publicitas Cinecom AG verpflichtet sich, die komplette Abklärung, Reservation, Planung und Fakturierung von Veranstaltungen im Kinobereich nach den Wünschen des Kunden zu vermitteln. Die Veranstaltungen umfassen insbesondere Verteileraktionen, Produktepräsentationen, Werbeartikelplatzierungen, Exhibitions, Shows, Events, Entertainment im weiteren Sinne, Previews und Firmenveranstaltungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich einzig auf die von cinecom ausgeführten, oben aufgeführten Tätigkeiten, nicht aber auf die Aktivitäten der jeweiligen Veranstalter. Die Verantwortung für eine reibungslose Durchführung des Events liegt beim Kunden.

2. Vertragsabschluss
Der Kunde anerkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Vermittler. Der Vertrag zwischen dem Kunden und cinecom ag kommt mit der Entgegennahme des schriftlichen oder elektronischen Auftrages zustande.

3. Zahlungskonditionen
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.

4. Annullationskosten
Annulliert der Kunde vorzeitig Promotionen oder Events so hat er die, der cinecom ag bis dahin entstandenen Auslagen und Aufwendungen (z.B. getätigte Post-, Telefon-, Lager-, Kilometerspesen etc.) vollumfänglich zu ersetzen. Dies gilt auch für Aufwendungen im Zusammenhang mit der von cinecom ag eingegangenen Verbindlichkeiten (wie z.B. Mietkosten, Lohnkosten etc.) und/oder solchen Aufwendungen die mit der Annullation nutzlos geworden sind (z.B. Abklärungen, Besorgungen etc.). Ferner hat der Kunde, für die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Dienstleistungen seitens der cinecom ag und den damit verbundenen Zeitaufwand vollumfänglich aufzukommen.

Erfolgt die Annullation zu Unzeit (Frist = 5 Arbeitstage) vor dem Projekt, so wird dem Kunden der volle Betrag (gemäss Auftragsbestätigung) in Rechnung gestellt.

5. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit cinecom ag unterstehen dem schweizerischen Recht.

6. Gerichtsstand
Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Zürich.

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Hauptsitz

Zürich

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