AGB Adscreen
1 Vertragsgegenstand | |
1.1 | Die Publicitas Cinecom & media ag, nachfolgend Publicitas Cinecom genannt, ist exklusiv für die Vermarktung und den Verkauf der Werbezeit auf Plasma-Screens an verschiedenen Standorten in der Schweiz zuständig. |
1.2 | Sendeaufträge zur Ausstrahlung von Werbespots des Kunden in der Schweiz schliesst Publicitas Cinecom im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. |
1.3 | Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge und schliessen die Geschäftsbedingungen des Kunden aus, selbst wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen sollten.
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2 Vertragsabschluss | |
2.1 | Der Vertrag kommt entweder durch die von Publicitas Cinecom dem Kunden vorgelegte, von diesem unterzeichnete und an Publicitas Cinecom retournierte schriftliche Bestätigung (per Brief, Fax oder E-Mail) des Auftrags oder durch Ausstrahlung des entsprechenden Werbespots zustande, was immer zeitlich früher erfolgt. Mündliche oder telefonische Bestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht wirksam ersetzen. |
2.2 | Jeder Sendeauftrag muss den Kunden und den Inhalt des Werbespots bezeichnen. Wird der Sendeauftrag von einer Agentur erteilt, muss der Werbetreibende genau angegeben werden. |
2.3 | Für die rechtliche Zulässigkeit des Werbespots ist allein der Kunde verantwortlich. Publicitas Cinecom kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. |
2.4 | Terminverschiebungen oder sonstige Änderungen des mit Publicitas Cinecom vereinbarten Sendeauftrags durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Publicitas Cinecom gültig.
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3 Rücktrittsrecht des Kunden | |
3.1 | Die vom Kunden erteilten Sendeaufträge sind fest gebucht. In Ausnahmefällen kann der Kunde von Sendeaufträgen bis sieben Wochen vor Ausstrahlung ohne Kostenfolge zurücktreten, falls er Publicitas Cinecom rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist eine schriftliche Stornierung zukommen lässt. Der Rücktritt wird erst verbindlich, wenn und soweit Publicitas Cinecom diesem schriftlich zustimmt. |
3.2 | Will der Kunde einen Sendeauftrag innerhalb von sieben bis drei Wochen vor der Ausstrahlung stornieren, hat er Publicitas Cinecom 80% des betroffenen Auftragsvolumens zu bezahlen. |
3.3 | Innerhalb der letzten drei Wochen vor der Ausstrahlung eines Werbespots ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. |
3.4 | Sendeaufträge mit einer Länge von 1 Minute und länger (sogenannte Long-Spots) sind fest gebucht, und der Kunde kann davon nicht zurücktreten.
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4 Haftung für den Inhalt der Werbesendungen | |
4.1 | Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Werbespots nicht gegen wettbewerbs-, werbe- oder sonstige rechtliche Bestimmungen der Schweiz oder gegen die jeweils geltenden Werberichtlinien, Grundsätze oder Selbstbindungen der Werbewirtschaft verstösst. Er trägt somit die alleinige presse-, wettbewerbs- und urheberrechtliche Verantwortung für den Inhalt der Werbespots. |
4.2 | Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er sämtliche zur Ausstrahlung erforderlichen Verwendungs- und Nutzungsrechte, insbesondere das Senderecht, erworben und abgegolten hat, und gibt Publicitas Cinecom unaufgefordert die SUISA-Nummer des Werbespots an. |
4.3 | Der Kunde stellt Publicitas Cinecom von sämtlichen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei. |
4.4 | Kann der gebuchte Werbespot nicht ausgestrahlt werden, weil der Kunde seinen Pflichten nicht oder nur unvollständig nachgekommen ist, bleibt er zur vollen Zahlung des vereinbarten Auftragsvolumens verpflichtet. |
4.5 | Ist ein Werbespot unzulässig, kann der Kunde Publicitas Cinecom einen rechtlich zulässigen Ersatzspot rechtzeitig zukommen lassen.
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5 Sendeunterlagen und Sendematerial | |
5.1 | Der Kunde verpflichtet sich, Publicitas Cinecom die Sendeunterlagen und das Sendematerial mindestens zehn Arbeitstage vor dem ersten Ausstrahlungstermin zur Verfügung zu stellen. |
5.2 | Die Sendeunterlagen und das Sendematerial müssen den in der Dokumentation festgehaltenen "Technischen Normen" von Plasmedia entsprechen. |
5.3 | Die Übermittlung der Sendeunterlagen und des Sendematerials erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. |
5.4 | Werden Sendeunterlagen oder das Sendematerial verspätet zugestellt oder nachträglich noch abgeändert, lehnt Publicitas Cinecom jegliche Haftung für eine nicht ordnungsgemässe Ausstrahlung ab. Werden Werbespots nicht oder falsch gesendet, weil die Sendeunterlagen nicht rechtzeitig, unrichtig, ungenügend oder mangelhaft gekennzeichnet geliefert wurden, werden das vereinbarte Auftragsvolumen sowie die für Publicitas Cinecom daraus entstandenen Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
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6 Ablehnung von Sendeaufträgen durch Publicitas Cinecom | |
6.1 | Publicitas Cinecom ist nicht verpflichtet, den Sendeauftrag vor seiner Annahme auf seine Zulässigkeit hin zu überprüfen. Publicitas Cinecom behält sich vor, auch erteilte Sendeaufträge aus rechtlichen, sittlichen Gründen oder aus Rücksicht auf das Ansehen von Publicitas Cinecom abzulehnen. |
6.2 | Erfolgt die Ablehnung aus rechtlichen oder sittlichen Überlegungen, verrechnet Publicitas Cinecom dem Kunden die für Publicitas Cinecom daraus entstandenen Umtriebe, höchstens aber 80% des vereinbarten Auftragsvolumens. Erfolgt die Ablehnung aus Rücksicht auf das Ansehen von Publicitas Cinecom, werden dem Kunden keinerlei Kosten in Rechnung gestellt. Weitere Ansprüche des Kunden werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
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7 Auftragsabwicklung sowie Ausstrahlung, Platzierung und Verschiebung von Werbespots | |
7.1 | Publicitas Cinecom ist an ihre Offerte gegenüber dem Kunden sieben Arbeitstage gebunden. Reservationen von Werbezeiten sind grundsätzlich möglich, fallen jedoch automatisch dahin, wenn der Kunde Publicitas Cinecom den Auftrag nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen schriftlich definitiv erteilt.
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8 Preise und Mengenrabatte | |
8.1 | Massgebend für die derzeit geltenden Preise sind die aktuellen Tarife. Die Preise können jederzeit angepasst werden. Preisänderungen für erteilte Sendeaufträge werden von der Publicitas Cinecom dem Kunden mitgeteilt. |
8.2 | Mengenrabatte beziehen sich ausschliesslich auf die, via Plasmascreens ausgestrahlten Werbespots, d.h. in anderen Publicitas Cinecom-Medien ausgestrahlte Werbespots werden nicht angerechnet.
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9 Zahlungskonditionen | |
9.1 | Die Werbespots werden nach der Ausstrahlung fakturiert. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar.
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10 Kündigung | |
10.1 | Liegen wichtige Gründe vor, ist Publicitas Cinecom berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
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11 Haftung | |
11.1 | Publicitas Cinecom haftet für Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
11.2 | Publicitas Cinecom haftet für vorsätzliches Handeln ihrer Hilfspersonen, nicht aber für fahrlässiges. |
11.3 | Betragsmässig ist die Haftung beschränkt auf den Betrag des Auftragsvolumens der ausgefallenen oder nicht vertragskonform erfolgten Ausstrahlung des vom Kunden gebuchten Werbespots. Die Haftung für darüber hinausgehenden Schaden wird ausdrücklich wegbedungen.
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12 Anwendbares Recht/Gerichtsstand | |
Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
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13 Allgemeines | |
13.1 | Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere aber auch Abweichungen vom Schriftformerfordernis, bedürfen ihrerseits der Schriftform. |
13.2 | Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrags ungültig sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. |
